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adresse: "https://qvestcon.com/fristen/sonstige-finanzinstitute/"
titel: "Fristenkalender für Sonstige Finanzunternehmen"
beschreibung: "Kommende Fristen der Regulierung für Sonstige Finanzunternehmen mit Restzeit, Relevanz, Zuständigen im Haus und Meldestelle."
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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Fristen

# Fris­ten­ka­len­der für Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Welche Fristen stehen vor der Tür? Alle kommenden Termine für Sonstige Finanz­un­ter­neh­men, mit Restzeit, Relevanz, Zuständigen im Haus und Meldestelle.

## Kommende Termine

Wert­pa­pier­fir­men, Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Anbieter von Kryptowerte-Dienst­leis­tun­gen.

47 Tage bis

Fr, 20.11.2026 Anwen­dungs­be­ginn

### Neue Ver­brau­cher­kre­dit­richt­li­nie: Anwendung und Inkrafttreten des deutschen Umset­zungs­ge­set­zes

Prüfen Sie Kre­dit­ver­trags­for­mu­lare, Kre­dit­wür­dig­keits­prü­fung und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen das ab 20.11.2026 geltende Recht.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Kre­dit­ge­schäft und Marktfolge, Rechts­ab­tei­lung, Compliance-Funktion

- Verbindlich

- Banken
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 4 von 5

[RL (EU) 2023/2225, Art. 48](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/2225/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

59 Tage bis

Mi, 02.12.2026 Stichtag

### KI-Verordnung: Ende der Über­gangs­frist für die Kennzeichnung synthetischer Inhalte (Art. 50 Abs. 2)

Prüfen Sie, ob Ihre vor 02.08.2026 eingeführten generativen KI-Systeme Ausgaben bis 02.12.2026 maschi­nen­les­bar kennzeichnen.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Ver­ant­wort­li­che für KI-Systeme, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (ISB), Compliance-Funktion

- Verbindlich
- Nur eine Teilgruppe der Betroffenen

- Banken
- Ver­si­che­run­gen
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 2 von 5

[VO (EU) 2026/1744, Art. 1 Nr. 39](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

100 Tage bis

Di, 12.01.2027 Stichtag

### Daten­ver­ord­nung: Cloud-Anbieter dürfen keine Wech­sel­ent­gelte mehr erheben

Prüfen Sie Ihre Cloud-Verträge auf Wech­sel­ent­gelte und Kün­di­gungs­klau­seln und gleichen Sie Ihre Exit-Strategien mit dem Stichtag 12.01.2027 ab.

Hinweis: Die Pflicht trifft Cloud-Anbieter. Banken und Versicherer sind als Kunden betroffen.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Einkauf und Ver­trags­ma­nage­ment, Zentrale Aus­la­ge­rungs­steue­rung (ZAM), IKT-Risi­ko­ma­nage­ment

- Verbindlich
- Nur eine Teilgruppe der Betroffenen

- Banken
- Ver­si­che­run­gen
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 2 von 5

[VO (EU) 2023/2854, Art. 29](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

279 Tage bis

Sa, 10.07.2027 Anwen­dungs­be­ginn

### Geldwäsche-Verordnung (AMLR): Anwendung für Kre­dit­in­sti­tute und Lebens­ver­si­che­rer

Gleichen Sie Kun­den­sorg­falt, Risi­ko­be­wer­tung und interne Strategien mit der AMLR ab und beobachten Sie die AMLA-Leitlinien bis 10.07.2027.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Geld­wä­sche­be­auf­trag­ter, Compliance-Funktion, Vorstand oder Geschäfts­lei­tung

- **Meldestelle**: FIU (Ver­dachts­mel­dun­gen nach Geld­wä­sche­recht)

- Verbindlich

- Banken
- Ver­si­che­run­gen
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 5 von 5

[VO (EU) 2024/1624, Art. 90](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1624/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

372 Tage bis

Mo, 11.10.2027 Anwen­dungs­be­ginn

### Verkürzter Abwick­lungs­zy­klus (T+1) in der EU

Prüfen Sie Handels-, Abwicklungs- und Liqui­di­täts­pro­zesse auf T+1 und stimmen Sie sich mit Ihrer Verwahrstelle bis 11.10.2027 ab.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Treasury, Handel und Abwicklung, Risi­ko­ma­nage­ment-Funktion

- Verbindlich
- Nur eine Teilgruppe der Betroffenen

- Banken
- Ver­si­che­run­gen
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 3 von 5

[VO (EU) 2025/2075, Art. 2](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/2075/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

433 Tage bis

Sa, 11.12.2027 Anwen­dungs­be­ginn

### Cyber Resilience Act: Haupt­pflich­ten für Produkte mit digitalen Elementen gelten

Prüfen Sie, ob Sie eigene Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr bringen und bereiten Sie Kon­for­mi­täts­be­wer­tung und Schwach­stel­len­ma­nage­ment vor.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Pro­dukt­ver­ant­wor­tung, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (ISB), IKT-Risi­ko­ma­nage­ment

- **Meldestelle**: CSIRT des Mit­glied­staats und ENISA (einheitliche Mel­de­platt­form, Art. 14 CRA)

- Verbindlich
- Nur eine Teilgruppe der Betroffenen

- Banken
- Ver­si­che­run­gen
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 3 von 5

[VO (EU) 2024/2847, Art. 71](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

668 Tage bis

Mi, 02.08.2028 Anwen­dungs­be­ginn

### KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten nach Anhang I gelten

Prüfen Sie, ob Sie als Hersteller Produkte mit KI-Sicher­heits­kom­po­nen­ten nach Anhang I in Verkehr bringen und planen Sie andernfalls keinen Aufwand.

- **Zuständig im Haus (Vorschlag)**: Ver­ant­wort­li­che für KI-Systeme, Pro­dukt­ver­ant­wor­tung

- Verbindlich
- Nur eine Teilgruppe der Betroffenen

- Banken
- Ver­si­che­run­gen
- Sonstige Finanz­un­ter­neh­men

Relevanz 3 von 5

[VO (EU) 2026/1744, Art. 1 Nr. 40](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj) Primärquelle geprüft am 2026-09-24

## So bewerten wir die Relevanz

Die Relevanz addiert drei Merkmale und liegt zwischen 1 und 5. Erstens die Rechtskraft: Verbindlich zählt 2 Punkte, eine aufsichtliche Erwartung 1 Punkt, ein Entwurf keinen Punkt. Zweitens die Betroffenheit: Erst­ver­si­che­rer und Kre­dit­in­sti­tute gemeinsam zählen 2 Punkte, eine der beiden Gruppen 1 Punkt, eine Teilgruppe keinen Punkt. Drittens der Vorlauf: Mehr als 6 Monate Umset­zungs­zeit zählen 1 Punkt. Ein Ergebnis unter 1 zählt als 1. Auf der Startseite stehen Termine ab Relevanz 4.

Ein Termin mit Prüfstand „offen“ ist noch nicht an der Primärquelle belegt und erscheint nur in der Vorschau. Die Frist im Fristenticker ersetzt nie die Prüfung an der Ori­gi­nal­quelle.

## Wer betroffen und wer zuständig ist

Jeder Termin nennt die Betroffenen: Banken, Ver­si­che­run­gen und sonstige Finanz­un­ter­neh­men. Die Angabe „Nur eine Teilgruppe der Betroffenen“ heißt: Innerhalb dieser Gruppen trifft der Termin nicht jedes Haus.

- **Banken**: Kre­dit­in­sti­tute nach KWG und CRR

- **Ver­si­che­run­gen**: Erst- und Rück­ver­si­che­rer nach VAG

- **Sonstige Finanz­un­ter­neh­men**: Wert­pa­pier­fir­men, Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Anbieter von Kryptowerte-Dienst­leis­tun­gen

Die Rollen sind Vorschläge. Welche Stelle im Haus welche Pflicht trägt, legt jedes Haus in seiner Auf­bau­or­ga­ni­sa­tion selbst fest. Die Meldestelle nennt die Behörde oder Plattform, an die berichtet oder eingereicht wird, wenn ein Termin eine Meldung auslöst.

- **Compliance-Funktion**: Überwacht die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und bewertet neue Pflichten, bevor sie im Haus in Kraft treten.

- **IKT-Risi­ko­ma­nage­ment**: Steuert IKT-Risiken, IKT-Vorfälle und Resi­li­en­ztests.

- **Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (ISB)**: Verantwortet das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment.

- **Pro­dukt­ver­ant­wor­tung**: Verantwortet Produkte und Dienst­leis­tun­gen, auch digitale.

- **Ver­ant­wort­li­che für KI-Systeme**: Führen das Inventar der KI-Systeme und steuern ihren Einsatz, von der Freigabe bis zur laufenden Überwachung.

- **Einkauf und Ver­trags­ma­nage­ment**: Verhandelt und verwaltet die Verträge mit Dienst­leis­tern und Cloud-Anbietern.

- **Geld­wä­sche­be­auf­trag­ter**: Steuert die Prävention gegen Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung und ist Ansprech­part­ner der FIU.

- **Kre­dit­ge­schäft und Marktfolge**: Verantwortet Kre­dit­pro­zesse, Kre­dit­wür­dig­keits­prü­fung und Kre­dit­ver­träge.

- **Rechts­ab­tei­lung**: Prüft Verträge und Rechtstexte gegen neue Vorgaben.

- **Risi­ko­ma­nage­ment-Funktion**: Steuert die Risiken, auch Kapital- und Marktrisiken.

- **Treasury, Handel und Abwicklung**: Verantwortet Handels-, Abwicklungs- und Liqui­di­täts­pro­zesse und die Kapi­tal­pla­nung des Hauses.

- **Vorstand oder Geschäfts­lei­tung**: Trägt die Gesamt­ver­ant­wor­tung. Er entscheidet über Umsetzung und Ressourcen.

- **Zentrale Aus­la­ge­rungs­steue­rung (ZAM)**: Führt das Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter und steuert Auslagerungen, Aus­glie­de­run­gen und Drittparteien zentral über Verträge und laufende Überwachung.
