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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/solvency-ii-bafin-erklaert-vorverfahren_b19ba950/"
titel: "Solvency II: BaFin erklärt Vorverfahren…"
beschreibung: "Die BaFin hat am 29.10.2026 erläutert, wie Versicherer die neuen Proportionalitätsmaßnahmen des…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-11-02"
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Qvestcon News

# Solvency II: BaFin erklärt Vorverfahren zur Pro­por­tio­na­li­tät

Die BaFin hat am 29.10.2026 erläutert, wie Versicherer die neuen Pro­por­tio­na­li­täts­maß­nah­men des Solvency-II-Reviews nutzen können. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 30. Januar 2027. Kleine und nicht komplexe Versicherer (Small and Non-Complex Undertakings, SNCU) können bis zu zehn Maßnahmen nutzen, wenn sie diese der BaFin anzeigen. Andere Versicherer (Non-SNCU) können mit Genehmigung bis zu sieben der zehn Erleich­te­run­gen nutzen. Große Versicherer können in der Regel keine dieser Maßnahmen nutzen. Wer vorab Klarheit will, reicht Anzeige oder Antrag im Vorverfahren über das Melde-Portal der BaFin ein. Wer das tut, erhält nach Inkrafttreten der Regeln automatisch den förmlichen Bescheid. Bisher gingen zwölf Voranzeigen von SNCU und 13 Voranträge von Non-SNCU ein, dazu zwei Voranträge auf Gruppenebene. Vor dem 30. Januar 2027 erhalten die Unternehmen ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben mit der vorläufigen Einschätzung der BaFin. Für Anzeigen und Anträge, die später eingehen, gelten die gesetzlichen Prüffristen. Bei Eingängen bis zum 30. Juli 2027 betragen sie über­gangs­weise vier statt zwei Monate. Für die Praxis heißt das: Die Geschäfts­lei­tung entscheidet, welche Maßnahmen das Haus nutzen will. Risi­ko­ma­nage­ment und Compliance stellen die Unterlagen für Anzeige oder Antrag zusammen. Die BaFin erwartet zudem, dass Versicherer die Wirkung der über­ar­bei­te­ten Vola­ti­li­täts­an­pas­sung im Risi­ko­ma­nage­ment beurteilen, weil das Instrument in einzelnen Fällen über­kom­pen­sie­ren kann. Der tatsächliche Kapitalbedarf soll auch jenseits der regu­la­to­ri­schen Anforderungen bekannt sein. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt sich eine feste Zuständigkeit für die Unterlagen mit einem Terminplan bis zum 30. Januar 2027. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

[Versicherung](https://qvestcon.com/news/versicherungsaufsicht/)29.10.2026

Die BaFin hat am 29.10.2026 erläutert, wie Versicherer die neuen Pro­por­tio­na­li­täts­maß­nah­men des Solvency-II-Reviews nutzen können. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 30. Januar 2027. Kleine und nicht komplexe Versicherer (Small and Non-Complex Undertakings, SNCU) können bis zu zehn Maßnahmen nutzen, wenn sie diese der BaFin anzeigen. Andere Versicherer (Non-SNCU) können mit Genehmigung bis zu sieben der zehn Erleich­te­run­gen nutzen. Große Versicherer können in der Regel keine dieser Maßnahmen nutzen. Wer vorab Klarheit will, reicht Anzeige oder Antrag im Vorverfahren über das Melde-Portal der BaFin ein. Wer das tut, erhält nach Inkrafttreten der Regeln automatisch den förmlichen Bescheid. Bisher gingen zwölf Voranzeigen von SNCU und 13 Voranträge von Non-SNCU ein, dazu zwei Voranträge auf Gruppenebene. Vor dem 30. Januar 2027 erhalten die Unternehmen ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben mit der vorläufigen Einschätzung der BaFin. Für Anzeigen und Anträge, die später eingehen, gelten die gesetzlichen Prüffristen. Bei Eingängen bis zum 30. Juli 2027 betragen sie über­gangs­weise vier statt zwei Monate. Für die Praxis heißt das: Die Geschäfts­lei­tung entscheidet, welche Maßnahmen das Haus nutzen will. Risi­ko­ma­nage­ment und Compliance stellen die Unterlagen für Anzeige oder Antrag zusammen. Die BaFin erwartet zudem, dass Versicherer die Wirkung der über­ar­bei­te­ten Vola­ti­li­täts­an­pas­sung im Risi­ko­ma­nage­ment beurteilen, weil das Instrument in einzelnen Fällen über­kom­pen­sie­ren kann. Der tatsächliche Kapitalbedarf soll auch jenseits der regu­la­to­ri­schen Anforderungen bekannt sein. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt sich eine feste Zuständigkeit für die Unterlagen mit einem Terminplan bis zum 30. Januar 2027. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

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- [#Prü­fungs­pla­nung](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-p/#pruefungsplanung)
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[Ori­gi­nal­quelle: BaFin →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_261029_solvency-ii-review_interview_hanenberg.html)

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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