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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/rundschreiben-09-2026-wa-wpi-marisk_6e52f6a3/"
titel: "WpI MaRisk"
beschreibung: "Dieses Rundschreiben zeigt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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Qvestcon News

# WpI MaRisk

Dieses Rundschreiben zeigt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion und des Risi­ko­ma­nage­ments der Wert­pa­pier­in­sti­tute auf der Grundlage der folgenden Rechts­grund­la­gen auf: §§ 13, 20, 28, 5. Kapitel, Abschnitt 1 des Wert­pa­pier­in­sti­tuts­ge­set­zes (WpIG) - insbesondere §§ 38, 39, 40, 41, 43, 44 und 45 WpIG sowie §§ 80, 81 …

[Rundschreiben](https://qvestcon.com/news/rundschreiben/)24.08.2026

Dieses Rundschreiben zeigt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion und des Risi­ko­ma­nage­ments der Wert­pa­pier­in­sti­tute auf der Grundlage der folgenden Rechts­grund­la­gen auf: §§ 13, 20, 28, 5. Kapitel, Abschnitt 1 des Wert­pa­pier­in­sti­tuts­ge­set­zes (WpIG) - insbesondere §§ 38, 39, 40, 41, 43, 44 und 45 WpIG sowie §§ 80, 81 …

- [#MaRisk](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#marisk)
- [#EBA](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#eba)
- [#BaFin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bafin)

[Ori­gi­nal­quelle: BaFin Rundschreiben →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs_0926_wpi_marisk.html)

Zusam­men­fas­sung der Redaktion

Das Rundschreiben 09/2026 (WA) zeigt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion und des Risi­ko­ma­nage­ments der Wert­pa­pier­in­sti­tute auf. Grundlage sind die §§ 13, 20 und 28 sowie das 5. Kapitel, Abschnitt 1 des Wert­pa­pier­in­sti­tuts­ge­set­zes (WpIG), vor allem die §§ 38, 39, 40, 41, 43, 44 und 45 WpIG. Hinzu kommen die §§ 80 und 81 des Wert­pa­pier­han­dels­ge­set­zes (WpHG) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, hier vor allem die Art. 21 bis 25.

Das Rundschreiben setzt zwei EBA-Leitlinien um, soweit sie das Risi­ko­ma­nage­ment der Wert­pa­pier­in­sti­tute betreffen: die Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2021/14) und die Leitlinien zur Eignung von Mitgliedern des Lei­tungs­or­gans und Inhabern von Schlüs­sel­funk­tio­nen (EBA/GL/2021/06, ESMA35-36-2319).

Die Beachtung der Anforderungen soll entsprechend § 5 Absatz 1 Satz 3 WpIG dazu beitragen, Missständen im Wert­pa­pier­we­sen ent­ge­gen­zu­wir­ken, welche die Sicherheit der anvertrauten Ver­mö­gens­werte gefährden, die ord­nungs­mä­ßige Durchführung der erbrachten Wert­pa­pier­dienst­leis­tun­gen, Wert­pa­pier­ne­ben­dienst­leis­tun­gen oder Neben­ge­schäfte beein­träch­ti­gen oder erhebliche Nachteile für die Gesamt­wirt­schaft herbeiführen können. Die Wert­pa­pier­in­sti­tute müssen die Anforderungen zugleich mit der Maßgabe einhalten, die Interessen der Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­kun­den zu schützen.

Die Anforderungen richten sich an Mittlere und Kleine Wert­pa­pier­in­sti­tute im Sinne von § 2 Absatz 16 und 17 WpIG ein­schließ­lich deren Zweig­nie­der­las­sun­gen im Ausland. Auf Große Wert­pa­pier­in­sti­tute im Sinne von § 2 Absatz 18 WpIG finden sie keine Anwendung. Für diese gilt der gesetzliche Auf­sichts­rah­men nach § 4 WpIG, also unverändert die §§ 25a und 25b des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und die Anforderungen, die diese Vorschriften kon­kre­ti­sie­ren, so das Rundschreiben 06/2026 (BA) zu den Min­dest­an­for­de­run­gen an das Risi­ko­ma­nage­ment (MaRisk).

Die Gliederung beginnt mit den Abschnitten AT 1 bis AT 9: Ziel des Rund­schrei­bens und Gel­tungs­be­ginn, Anwen­dungs­be­reich und Begriffs­de­fi­ni­tion, Verantwortung der Geschäfts­lei­ter und des Auf­sichts­or­gans, allgemeine Anforderungen an das Risi­ko­ma­nage­ment, Orga­ni­sa­ti­ons­richt­li­nien, Dokumentation, Ressourcen, Anpas­sungs­pro­zesse und Auslagerung. Es folgen BT 1 mit den besonderen Anforderungen an interne Kon­troll­me­cha­nis­men, BTH 1 und BTH 2 zu Funk­ti­ons­tren­nung und zu den Prozessen im Han­dels­ge­schäft, BTR 1 bis BTR 4 zu den Risiken aus laufender Tätigkeit, den sonstigen Risiken, den Liqui­di­täts­ri­si­ken und dem Risiko einer ungeordneten Abwicklung sowie BT 2 zur Risi­ko­be­richt­erstat­tung.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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