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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/prozesslandkarte-versicherung_2ab8bfba/"
titel: "GDV will Basisprodukt für die Betriebsrente"
beschreibung: "Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 3. November 2026 eine YouGov-Befragung zur…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-11-03"
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Qvestcon News

# GDV will Basisprodukt für die Betriebsrente

Der Gesamtverband der Deutschen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) hat am 3. November 2026 eine YouGov-Befragung zur Betriebsrente ver­öf­fent­licht. 53 Prozent der Beschäftigten ohne betriebliche Alters­ver­sor­gung (bAV) gehen davon aus, dass ihr Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet. Weitere 18 Prozent sind unsicher. Befragt wurden vom 18. bis 23. September 2026 insgesamt 2.141 Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren, darunter 1.544 Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer. Der GDV schlägt ein stan­dar­di­sier­tes Basisprodukt vor. Es ist als Direkt­ver­si­che­rung gedacht und soll über einheitliche, anbie­ter­un­ab­hän­gige Abläufe und eine zentrale Schnittstelle verwaltet werden. Vorgesehen sind eine Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und eine lebenslange Leistung als Regelfall. Es kann mit einer automatischen Ent­gelt­um­wand­lung verbunden werden, der die Beschäftigten widersprechen können. Zahlen aus der Befragung und den zitierten Minis­te­ri­ums­da­ten: 2023 hatten 52 Prozent der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäftigten eine aktive Anwartschaft auf eine Betriebsrente. In Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten waren es 86 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 25 Prozent. 43 Prozent der Befragten mit früherer Betriebsrente berichten, dass nach dem Arbeit­ge­ber­wech­sel keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Praktische Einordnung für Versicherer: Prüfen Sie in dieser Reihenfolge, ob Ihre Prozesse ein solches Produkt tragen würden. Erstens: Abschluss und Bei­trags­ab­wick­lung ohne eigene Per­so­nal­ab­tei­lung beim Arbeitgeber, also ob Anmeldung, Bei­trags­mel­dung und Änderungen über eine einzige Schnittstelle laufen können. Zweitens: Mitnahme beim Arbeit­ge­ber­wech­sel, also ob der Vertrag ohne Neuabschluss beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden kann. Drittens: Widerspruch bei automatischer Ent­gelt­um­wand­lung, also ob Wider­spruchs­frist und Dokumentation im Bestands­sys­tem abbildbar sind. Umgesetzt ist es, wenn alle drei Abläufe ohne manuelle Nacharbeit getestet sind. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank sind es meist die Schnitt­stel­len und Zustän­dig­kei­ten, die den Zeitplan bestimmen, nicht das Produkt selbst.

[Versicherung](https://qvestcon.com/news/versicherungsaufsicht/)03.11.2026

Der Gesamtverband der Deutschen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) hat am 3. November 2026 eine YouGov-Befragung zur Betriebsrente ver­öf­fent­licht. 53 Prozent der Beschäftigten ohne betriebliche Alters­ver­sor­gung (bAV) gehen davon aus, dass ihr Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet. Weitere 18 Prozent sind unsicher. Befragt wurden vom 18. bis 23. September 2026 insgesamt 2.141 Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren, darunter 1.544 Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer. Der GDV schlägt ein stan­dar­di­sier­tes Basisprodukt vor. Es ist als Direkt­ver­si­che­rung gedacht und soll über einheitliche, anbie­ter­un­ab­hän­gige Abläufe und eine zentrale Schnittstelle verwaltet werden. Vorgesehen sind eine Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und eine lebenslange Leistung als Regelfall. Es kann mit einer automatischen Ent­gelt­um­wand­lung verbunden werden, der die Beschäftigten widersprechen können. Zahlen aus der Befragung und den zitierten Minis­te­ri­ums­da­ten: 2023 hatten 52 Prozent der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäftigten eine aktive Anwartschaft auf eine Betriebsrente. In Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten waren es 86 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 25 Prozent. 43 Prozent der Befragten mit früherer Betriebsrente berichten, dass nach dem Arbeit­ge­ber­wech­sel keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Praktische Einordnung für Versicherer: Prüfen Sie in dieser Reihenfolge, ob Ihre Prozesse ein solches Produkt tragen würden. Erstens: Abschluss und Bei­trags­ab­wick­lung ohne eigene Per­so­nal­ab­tei­lung beim Arbeitgeber, also ob Anmeldung, Bei­trags­mel­dung und Änderungen über eine einzige Schnittstelle laufen können. Zweitens: Mitnahme beim Arbeit­ge­ber­wech­sel, also ob der Vertrag ohne Neuabschluss beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden kann. Drittens: Widerspruch bei automatischer Ent­gelt­um­wand­lung, also ob Wider­spruchs­frist und Dokumentation im Bestands­sys­tem abbildbar sind. Umgesetzt ist es, wenn alle drei Abläufe ohne manuelle Nacharbeit getestet sind. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank sind es meist die Schnitt­stel­len und Zustän­dig­kei­ten, die den Zeitplan bestimmen, nicht das Produkt selbst.

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[Ori­gi­nal­quelle: GDV →](https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/grosses-interesse-an-betriebsrente-aber-oft-kein-angebot-217452)

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