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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/nachweis-maengelbeseitigung-bafin_5a72f7a4/"
titel: "BaFin ordnet LeasAG ordnungsgemäße…"
beschreibung: "Die BaFin hat am 30.10.2026 mitgeteilt, dass die LeasAG Leasing Aktiengesellschaft aus Düsseldorf ihre…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-11-02"
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Qvestcon News

# BaFin ordnet LeasAG ord­nungs­ge­mäße Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion an

Die BaFin hat am 30.10.2026 mitgeteilt, dass die LeasAG Leasing Akti­en­ge­sell­schaft aus Düsseldorf ihre Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion ordnungsgemäß sicherstellen muss. Die Jah­res­ab­schluss­prü­fun­gen 2024 und 2025 hatten Mängel in fünf Bereichen ergeben: Aufbau- und Ablauf­or­ga­ni­sa­tion, Risi­ko­trag­fä­hig­keit, Risi­ko­con­trol­ling, Compliance und Interne Revision. Der Bescheid ist seit dem 5. Oktober 2026 bestands­kräf­tig. Die BaFin stützt die Anordnung auf § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG, die Ver­öf­fent­li­chung auf § 60b Absatz 1 KWG. Für Institute lässt sich daraus eine Prüfliste ableiten: Zu jedem der fünf Bereiche sollten Zuständigkeit, Dokumentation und Nachweis der Wirksamkeit geklärt sein, bevor der Abschluss­prü­fer Mängel feststellt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hilft es, die Bereiche in einer Matrix mit einem benannten Ver­ant­wort­li­chen je Zeile zu führen und Lücken vor der nächsten Jah­res­ab­schluss­prü­fung zu schließen.

[Strafen](https://qvestcon.com/news/strafen/)30.10.2026

Die BaFin hat am 30.10.2026 mitgeteilt, dass die LeasAG Leasing Akti­en­ge­sell­schaft aus Düsseldorf ihre Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion ordnungsgemäß sicherstellen muss. Die Jah­res­ab­schluss­prü­fun­gen 2024 und 2025 hatten Mängel in fünf Bereichen ergeben: Aufbau- und Ablauf­or­ga­ni­sa­tion, Risi­ko­trag­fä­hig­keit, Risi­ko­con­trol­ling, Compliance und Interne Revision. Der Bescheid ist seit dem 5. Oktober 2026 bestands­kräf­tig. Die BaFin stützt die Anordnung auf § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG, die Ver­öf­fent­li­chung auf § 60b Absatz 1 KWG. Für Institute lässt sich daraus eine Prüfliste ableiten: Zu jedem der fünf Bereiche sollten Zuständigkeit, Dokumentation und Nachweis der Wirksamkeit geklärt sein, bevor der Abschluss­prü­fer Mängel feststellt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hilft es, die Bereiche in einer Matrix mit einem benannten Ver­ant­wort­li­chen je Zeile zu führen und Lücken vor der nächsten Jah­res­ab­schluss­prü­fung zu schließen.

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[Ori­gi­nal­quelle: BaFin →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_2026_10_30_leasag.html?cms_expanded=true)

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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