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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/it-findings-versicherung_2dbd15a1/"
titel: "Informationsaustausch mit Wettbewerbern…"
beschreibung: "Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Juli 2026 (KRB 22/26) im Fall der Aluminiumschmieden bestätigt…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-11-02"
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Qvestcon News

# Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit Wettbewerbern: BGH erhöht Bußgeld

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Beschluss vom 14. Juli 2026 (KRB 22/26) im Fall der Alu­mi­ni­um­schmie­den bestätigt, dass auch unver­bind­li­che Gespräche zwischen Wettbewerbern kar­tell­recht­lich beanstandet werden können. Füh­rungs­kräfte mehrerer Unternehmen trafen sich regelmäßig und sprachen über Rabatt­for­de­run­gen von Kunden, die Weitergabe gestiegener Kosten und Reaktionen einzelner Kunden in Verhandlungen. Eine gemeinsame verbindliche Linie wollten sie nach den Fest­stel­lun­gen ausdrücklich nicht festlegen. Das genügte nicht: Jedes Unternehmen kannte die Ver­hand­lungs­lage der anderen und konnte sein eigenes Verhalten mit geringerer Unsicherheit bestimmen. Der BGH erhöhte das Bußgeld gegen eines der Unternehmen von 30 auf 45 Mio. €. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren rund 70 Mio. € verhängt. Einordnung von Qvestcon (keine Rechts­be­ra­tung): Was Unternehmen jetzt tun können, in dieser Reihenfolge: 1. Alle Wett­be­wer­ber­kon­takte erfassen: Ver­bands­sit­zun­gen, Arbeitskreise, Bran­chen­ver­an­stal­tun­gen und bilaterale Gespräche. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank finden sich die meisten Kontakte in Gremien, die niemand als Risiko führt. 2. Eine Risikoanalyse darüber legen, welche Kontakte welche Themen berühren. Preise, Rabatte, Kosten, Kunden und Ver­hand­lungs­stra­te­gien sind besonders sensibel. 3. Klare Vorgaben zu zulässigen Gesprächs­the­men festlegen und in einer kurzen Themenliste für die Teilnehmenden bereitstellen. 4. Freigabe und Dokumentation für Wett­be­wer­ber­kon­takte einführen: Wer nimmt teil, mit welcher Tagesordnung, mit welchem Ergebnis. 5. Risi­ko­ori­en­tiert schulen, zuerst die Personen mit regelmäßigen Wett­be­wer­ber­kon­tak­ten. 6. Einen Eska­la­ti­ons­weg benennen, über den Teilnehmende ein Gespräch melden oder abbrechen können. Umgesetzt ist das Vorgehen, wenn ein aktuelles Kon­takt­ver­zeich­nis vorliegt, die Teilnahme dokumentiert wird und die Schulung vor dem nächsten Gremientermin stattgefunden hat. Der Zeitablauf im Verfahren zeigt, warum die Reihenfolge zählt: Im betroffenen Geschäfts­be­reich wurde bis Ende 2015 Kartellrecht nicht thematisiert. Ein Compliance-Programm entstand ab 2016. Die erste Schulung war für den 12. April 2018 angesetzt, den Tag der Durchsuchung durch das Bun­des­kar­tell­amt. Im Verfahren kam zur Sprache, dass die Geschäfts­lei­tung von den regelmäßigen Kontakten ihrer Füh­rungs­kräfte wusste. Bei Qvestcon und Markus Junge steht die praktische Umsetzung im Vordergrund: Kon­takt­ver­zeich­nis, Themenliste und Frei­ga­be­pro­zess lassen sich in bestehende Compliance-Abläufe einbinden.

[Weitere](https://qvestcon.com/news/weitere/)14.10.2026

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Beschluss vom 14. Juli 2026 (KRB 22/26) im Fall der Alu­mi­ni­um­schmie­den bestätigt, dass auch unver­bind­li­che Gespräche zwischen Wettbewerbern kar­tell­recht­lich beanstandet werden können. Füh­rungs­kräfte mehrerer Unternehmen trafen sich regelmäßig und sprachen über Rabatt­for­de­run­gen von Kunden, die Weitergabe gestiegener Kosten und Reaktionen einzelner Kunden in Verhandlungen. Eine gemeinsame verbindliche Linie wollten sie nach den Fest­stel­lun­gen ausdrücklich nicht festlegen. Das genügte nicht: Jedes Unternehmen kannte die Ver­hand­lungs­lage der anderen und konnte sein eigenes Verhalten mit geringerer Unsicherheit bestimmen. Der BGH erhöhte das Bußgeld gegen eines der Unternehmen von 30 auf 45 Mio. €. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren rund 70 Mio. € verhängt. Einordnung von Qvestcon (keine Rechts­be­ra­tung): Was Unternehmen jetzt tun können, in dieser Reihenfolge: 1. Alle Wett­be­wer­ber­kon­takte erfassen: Ver­bands­sit­zun­gen, Arbeitskreise, Bran­chen­ver­an­stal­tun­gen und bilaterale Gespräche. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank finden sich die meisten Kontakte in Gremien, die niemand als Risiko führt. 2. Eine Risikoanalyse darüber legen, welche Kontakte welche Themen berühren. Preise, Rabatte, Kosten, Kunden und Ver­hand­lungs­stra­te­gien sind besonders sensibel. 3. Klare Vorgaben zu zulässigen Gesprächs­the­men festlegen und in einer kurzen Themenliste für die Teilnehmenden bereitstellen. 4. Freigabe und Dokumentation für Wett­be­wer­ber­kon­takte einführen: Wer nimmt teil, mit welcher Tagesordnung, mit welchem Ergebnis. 5. Risi­ko­ori­en­tiert schulen, zuerst die Personen mit regelmäßigen Wett­be­wer­ber­kon­tak­ten. 6. Einen Eska­la­ti­ons­weg benennen, über den Teilnehmende ein Gespräch melden oder abbrechen können. Umgesetzt ist das Vorgehen, wenn ein aktuelles Kon­takt­ver­zeich­nis vorliegt, die Teilnahme dokumentiert wird und die Schulung vor dem nächsten Gremientermin stattgefunden hat. Der Zeitablauf im Verfahren zeigt, warum die Reihenfolge zählt: Im betroffenen Geschäfts­be­reich wurde bis Ende 2015 Kartellrecht nicht thematisiert. Ein Compliance-Programm entstand ab 2016. Die erste Schulung war für den 12. April 2018 angesetzt, den Tag der Durchsuchung durch das Bun­des­kar­tell­amt. Im Verfahren kam zur Sprache, dass die Geschäfts­lei­tung von den regelmäßigen Kontakten ihrer Füh­rungs­kräfte wusste. Bei Qvestcon und Markus Junge steht die praktische Umsetzung im Vordergrund: Kon­takt­ver­zeich­nis, Themenliste und Frei­ga­be­pro­zess lassen sich in bestehende Compliance-Abläufe einbinden.

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