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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/bafin-umsetzungsplan_a3a8d43b/"
titel: "Rundschreiben 07/2026 (GW)"
beschreibung: "An alle unter der Aufsicht der Bafin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bundesrepublik Deutschland. Auf…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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Qvestcon News

# Rundschreiben 07/2026 (GW)

An alle unter der Aufsicht der Bafin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bun­des­re­pu­blik Deutschland. Auf der Grundlage des Artikels 9 der Vierten Geld­wä­sche­richt­li­nie (EU) 2015/849 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016 Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt.

[Rundschreiben](https://qvestcon.com/news/rundschreiben/)13.07.2026

An alle unter der Aufsicht der Bafin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bun­des­re­pu­blik Deutschland. Auf der Grundlage des Artikels 9 der Vierten Geld­wä­sche­richt­li­nie (EU) 2015/849 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016 Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt.

- [#Geldwäsche](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#geldwaesche)
- [#BaFin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bafin)

[Ori­gi­nal­quelle: BaFin Rundschreiben →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2026/rs_07_26_hochrisikostaaten_gw.html)

Zusam­men­fas­sung der Redaktion

Das Rundschreiben 07/2026 (GW) betrifft die Drittstaaten mit hohem Risiko. Auf der Grundlage des Artikels 9 der Vierten Geld­wä­sche­richt­li­nie (EU) 2015/849 hat die Europäische Kommission diese Drittstaaten mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016 festgelegt.

Das Rundschreiben richtet sich an alle unter der Aufsicht der BaFin stehenden Ver­pflich­te­ten nach dem GwG in der Bun­des­re­pu­blik Deutschland. Die ermittelten Drittländer mit hohem Risiko sind der jeweils gültigen delegierten Verordnung zu entnehmen.

Die Kommission erlässt delegierte Rechtsakte, um Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln. Sie berück­sich­tigt dabei die strategischen Mängel. Nach Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 zieht sie dazu die letzten verfügbaren Informationen heran, vor allem die jüngsten öffentlichen Bekanntgaben der FATF, die FATF-Listen zu Ländern unter Beobachtung („Jurisdictions under Increased Monitoring“) und die Berichte der FATF für die Überprüfung der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit zu den von einzelnen Drittländern ausgehenden Risiken.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen →](https://qvestcon.com/kontakt/?von=News%3A%20Rundschreiben%2007/2026%20%28GW%29#erstgespraech)

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