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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/bafin-umsetzungsplan_964af46b/"
titel: "Bestellung von Verwaltern des…"
beschreibung: "Dieses Rundschreiben gibt Hinweise zur Bestellung bzw. zur Verlängerung der Bestellung von Verwaltern des…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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Qvestcon News

# Bestellung von Verwaltern des Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ters gemäß §§ 22e ff. KWG

Dieses Rundschreiben gibt Hinweise zur Bestellung bzw. zur Verlängerung der Bestellung von Verwaltern des Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ters (Verwalter). Das Rundschreiben soll die Anforderungen an diese Verwalter aus Sicht der Bafin kon­kre­ti­sie­ren und praktische Hil­fe­stel­lun­gen bei der Zusam­men­stel­lung der erfor­der­li­chen Unterlagen bieten.

[Rundschreiben](https://qvestcon.com/news/rundschreiben/)14.09.2026

Dieses Rundschreiben gibt Hinweise zur Bestellung bzw. zur Verlängerung der Bestellung von Verwaltern des Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ters (Verwalter). Das Rundschreiben soll die Anforderungen an diese Verwalter aus Sicht der Bafin kon­kre­ti­sie­ren und praktische Hil­fe­stel­lun­gen bei der Zusam­men­stel­lung der erfor­der­li­chen Unterlagen bieten.

- [#BaFin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bafin)

[Ori­gi­nal­quelle: BaFin Rundschreiben →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs_10_2026_bestellung_verw_refireg_ba.html)

Zusam­men­fas­sung der Redaktion

Das Rundschreiben 10/2026 (BA) gibt Hinweise zur Bestellung und zur Verlängerung der Bestellung von Verwaltern des Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ters gemäß §§ 22e ff. des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes (KWG). Es konkretisiert die Anforderungen an diese Verwalter aus Sicht der BaFin und bietet praktische Hil­fe­stel­lun­gen bei der Zusam­men­stel­lung der erfor­der­li­chen Unterlagen.

Das Rundschreiben richtet sich an Unternehmen, die ein Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ter führen möchten, und an die Bewerber um das Amt des Verwalters dieser Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ter. Der Begriff „Verwalter“ bezeichnet ein Amt und schließt daher Personen jeglichen Geschlechts sowie den Stell­ver­tre­ter oder die Stell­ver­tre­ter ein. Es gilt ab dem 14.09.2026.

Nach § 22e Abs. 1 Satz 1 KWG ist bei jedem ein Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ter führenden Unternehmen ein Verwalter zu bestellen. Aufgabe des Verwalters ist es nach § 22g Abs. 1 KWG, im Interesse der im Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ter eingetragenen oder ein­zu­tra­gen­den Über­tra­gungs­be­rech­tig­ten darüber zu wachen, dass das Refi­nan­zie­rungs­re­gis­ter ordnungsgemäß geführt wird. Als Verwalter kann nur eine natürliche Person bestellt werden. Nach § 22e Abs. 2 KWG muss ein Verwalter Unab­hän­gig­keit, vor allem von dem regis­ter­füh­ren­den Unternehmen, Zuver­läs­sig­keit und Sachkunde besitzen. Er darf das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. zeitnah vollenden.

Die Gliederung beginnt mit der Einführung und den auf­sicht­li­chen Anforderungen an den Verwalter. Es folgen das Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, die ein­zu­rei­chen­den Unterlagen, die Vergütung und der Anspruch auf Aus­la­gen­er­satz, die Gebüh­ren­pflich­tig­keit der Bestellung und der Schutz der eingereichten Daten.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen →](https://qvestcon.com/kontakt/?von=News%3A%20Bestellung%20von%20Verwaltern%20des%20Refinanzierungsregisters%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A7%C2%A7%2022e%20ff.%20KWG#erstgespraech)

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