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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/bafin-umsetzungsplan_6b28aada/"
titel: "Verwaltungspraxis zum Übernahmerecht"
beschreibung: "Dieses Rundschreiben stellt die Verwaltungspraxis der Bafin zu ausgewählten übernahmerechtlichen Themen dar. Bitte…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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Qvestcon News

# Ver­wal­tungs­pra­xis zum Über­nah­me­recht

Dieses Rundschreiben stellt die Ver­wal­tungs­pra­xis der Bafin zu ausgewählten über­nah­me­recht­li­chen Themen dar. Bitte beachten Sie, dass Ent­schei­dun­gen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände abweichen können.

[Rundschreiben](https://qvestcon.com/news/rundschreiben/)18.08.2026

Dieses Rundschreiben stellt die Ver­wal­tungs­pra­xis der Bafin zu ausgewählten über­nah­me­recht­li­chen Themen dar. Bitte beachten Sie, dass Ent­schei­dun­gen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände abweichen können.

- [#BaFin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bafin)

[Ori­gi­nal­quelle: BaFin Rundschreiben →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs_0526_verwaltungspraxis_zum_uebernahmerecht.html)

Zusam­men­fas­sung der Redaktion

Das Rundschreiben 05/2026 (WA) stellt die Ver­wal­tungs­pra­xis der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht zu ausgewählten über­nah­me­recht­li­chen Themen dar. Ent­schei­dun­gen im Einzelfall können aufgrund besonderer Umstände abweichen. Zivilgerichte können zu einer abweichenden Einschätzung gelangen, an die Auffassung der Aufsicht sind sie nicht gebunden.

Das Rundschreiben richtet sich an Markt­teil­neh­mer, die Verfahren nach dem Wert­pa­pier­er­werbs- und Über­nah­me­ge­setz (WpÜG) in Verbindung mit den Vorschriften der WpÜG-Ange­bots­ver­ord­nung (WpÜG-AngebotsVO) sowie gege­be­nen­falls des Bör­sen­ge­set­zes (BörsG) durchführen wollen.

Das Rundschreiben gilt ab dem 18.08.2026. Es ersetzt das Merkblatt zur Auslegung des § 35 Abs. 3 WpÜG durch die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht und die Aus­le­gungs­ent­schei­dung zum „Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG“. Es umfasst auch die Informationen, die ein Artikel im Journal der Aufsicht (Ausgabe 07/2014) zu Stel­lung­nah­men gemäß § 27 WpÜG enthält.

Auf die Einführung folgen Abschnitte zum Ange­bots­ver­fah­ren, zur Ange­bots­ge­gen­leis­tung und zum Mindestpreis, zu den Ent­schei­dun­gen gemäß § 36 bzw. § 37 WpÜG, zum Kon­troll­erwerb, zur Befrei­ungs­wir­kung des § 35 Abs. 3 WpÜG und zu den Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ten der Ziel­ge­sell­schaft.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen →](https://qvestcon.com/kontakt/?von=News%3A%20Verwaltungspraxis%20zum%20%C3%9Cbernahmerecht#erstgespraech)

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