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adresse: "https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/bafin-umsetzungsplan_11a84455/"
titel: "Erlaubnisverfahren für…"
beschreibung: "Dieses Rundschreiben beschreibt die Verwaltungspraxis der Bafin zum Erlaubnisverfahren für…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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Qvestcon News

# Erlaub­nis­ver­fah­ren für AIF-Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten nach § 22 KAGB

Dieses Rundschreiben beschreibt die Ver­wal­tungs­pra­xis der Bafin zum Erlaub­nis­ver­fah­ren für AIF-Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (AIF-KVGen) nach § 22 Kapi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch (KAGB). Es konkretisiert insbesondere die Anforderungen der Bafin an Inhalt und Unterlagen des Erlaub­nis­an­trags nach § 22 Abs. 1 KAGB sowie ausgewählte Aspekte der Erlaub­nis­er­tei­lung.

[Rundschreiben](https://qvestcon.com/news/rundschreiben/)15.09.2026

Dieses Rundschreiben beschreibt die Ver­wal­tungs­pra­xis der Bafin zum Erlaub­nis­ver­fah­ren für AIF-Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (AIF-KVGen) nach § 22 Kapi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch (KAGB). Es konkretisiert insbesondere die Anforderungen der Bafin an Inhalt und Unterlagen des Erlaub­nis­an­trags nach § 22 Abs. 1 KAGB sowie ausgewählte Aspekte der Erlaub­nis­er­tei­lung.

- [#BaFin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bafin)

[Ori­gi­nal­quelle: BaFin Rundschreiben →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs_1226_erlaubnisverfahren_fuer_aif-kapitalverwaltungsgesellschaften_nach_22_kagb.html)

Zusam­men­fas­sung der Redaktion

Das Rundschreiben 12/2026 (WA) beschreibt die Ver­wal­tungs­pra­xis der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht zum Erlaub­nis­ver­fah­ren für AIF-Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (AIF-KVGen) nach § 22 Kapi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch (KAGB). Es konkretisiert die Anforderungen an Inhalt und Unterlagen des Erlaub­nis­an­trags nach § 22 Abs. 1 KAGB und behandelt ausgewählte Aspekte der Erlaub­nis­er­tei­lung. Für die antrag­stel­len­den Gesell­schaf­ten schafft es Transparenz über die Ver­wal­tungs­pra­xis und soll die Bear­bei­tungs­zei­ten verkürzen.

Das Rundschreiben richtet sich an Unternehmen, die einen Erlaub­nis­an­trag als AIF-KVG nach § 22 KAGB stellen oder eine solche Antrag­stel­lung beabsichtigen. AIF-KVGen sind Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (KVGen) im Sinne des § 17 KAGB, die mindestens einen Alternativen Invest­ment­fonds (AIF) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen. Es gilt einheitlich für interne und externe AIF-KVGen sowie für Gesell­schaf­ten, die vor der Antrag­stel­lung bereits nach § 44 KAGB in Verbindung mit § 2 KAGB registriert sind. Beson­der­hei­ten für bereits registrierte KVGen behandelt es bei den jeweiligen Anforderungen.

Das Rundschreiben gilt ab dem Tag seiner Ver­öf­fent­li­chung. Es ersetzt das „Merkblatt zum Erlaub­nis­ver­fah­ren für eine AIF-Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft nach § 22 KAGB“ vom 24. März 2025. Unberührt bleiben die Anforderungen aus dem „Merkblatt zur Eignung von Geschäfts­lei­tern nach dem KAGB“ und dem „Merkblatt zu der fachlichen Eignung von Mitgliedern von Auf­sichts­or­ga­nen gemäß KAGB“ in der jeweils aktuellen Fassung.

Auf die Einführung folgen zwei Abschnitte. Der erste behandelt die Anforderungen an Inhalt und Unterlagen des Antrags, der zweite ausgewählte Aspekte der Erlaub­nis­er­tei­lung.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen →](https://qvestcon.com/kontakt/?von=News%3A%20Erlaubnisverfahren%20f%C3%BCr%20AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften%20nach%20%C2%A7%2022%20KAGB#erstgespraech)

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