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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-welche-fehler-passieren-cloud-anbietern-den_589f9df8/"
titel: "Markus Junge: welche fehler passieren cloud"
beschreibung: "Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ist nur zulässig, wenn Verantwortlicher und…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-11"
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FAQ · Cloud-Einsatz bei Versicherern und Banken

# Welche Fehler passieren bei Cloud-Anbietern aus den Vereinigten Staaten?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Die Übermittlung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in ein Drittland ist nur zulässig, wenn Ver­ant­wort­li­cher und Auf­trags­ver­ar­bei­ter die Bedingungen des Kapitels über Dritt­land­über­mitt­lun­gen einhalten.

Der Anbieter steht nicht auf der Liste. Folge: Der Ange­mes­sen­heits­be­schluss gilt für Orga­ni­sa­tio­nen, die in der Data Privacy Framework List aufgeführt sind. Gegenmaßnahme: den Listeneintrag des Anbieters prüfen und mit Datum ablegen (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

Der Beschluss gilt als dauerhaft gesichert. Folge: Die Kommission kann den Beschluss aussetzen, ändern oder widerrufen, wenn ein angemessenes Schutzniveau nicht länger gewährleistet ist. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage dagegen am 3. September 2025 abgewiesen, am 31. Oktober 2025 wurde Rechtsmittel eingelegt. Gegenmaßnahme: für jede Übermittlung einen zweiten Weg vorbereiten (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

Der zweite Weg fehlt. Liegt kein Beschluss vor, übermittelt ein Ver­ant­wort­li­cher nur dann, wenn er geeignete Garantien vorgesehen hat und den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Gegenmaßnahme: Die geeigneten Garantien je Anbieter stehen vor der ersten Übermittlung im Vertrag (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

## Belege

- [DSGVO Art. 44 Satz 1](https://publications.europa.eu/resource/celex/32016R0679)
- [Durch­füh­rungs­be­schluss (EU) 2023/1795, Art. 1](https://publications.europa.eu/resource/celex/32023D1795)
- [Durch­füh­rungs­be­schluss (EU) 2023/1795, Art. 3 Abs. 5 Satz 1](https://publications.europa.eu/resource/celex/32023D1795)
- [Durch­füh­rungs­be­schluss (EU) 2023/1795, Art. 3 Abs. 5 Satz 2](https://publications.europa.eu/resource/celex/32023D1795)
- [EuG T-553/23, Tenor](https://publications.europa.eu/resource/celex/62023TJ0553)
- [EuG T-553/23, Verkündung](https://publications.europa.eu/resource/celex/62023TJ0553)
- [Rechtsmittel C-703/25 P, Bekannt­ma­chung ABl. C/2025/6610](https://publications.europa.eu/resource/celex/62025CN0703)
- [DSGVO Art. 46 Abs. 1](https://publications.europa.eu/resource/celex/32016R0679)

- [#Cloud](https://qvestcon.com/stichwoerter/c/#cloud)
- [#DSGVO](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#dsgvo)
- [#Data­Pri­va­cy­Frame­work](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#dataprivacyframework)
- [#Drittland](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#drittland)

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