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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-verlangt-bsi-gesetz-nis2-geschaeftsleitungen-gilt_c4a518b0/"
titel: "Markus Junge: verlangt bsi gesetz nis2"
beschreibung: "Das BSI-Gesetz enthält in § 38 drei Regeln für Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen.…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung

# Was verlangt das BSI-Gesetz nach NIS2 von Geschäfts­lei­tun­gen und gilt das für Banken und Versicherer unter DORA?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Das BSI-Gesetz enthält in § 38 drei Regeln für Geschäfts­lei­tun­gen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen. Sie sind „verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden Risi­ko­ma­nage­ment­maß­nah­men umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen“. Wer diese Pflichten verletzt, haftet der Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den Regeln des Gesell­schafts­rechts. Die dritte Regel: Geschäfts­lei­tun­gen „müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen“, um Risiken im Bereich der Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik zu erkennen und zu bewerten. Geschäfts­lei­tung ist nach § 2 Nummer 13 „eine natürliche Person“.

Finanz­un­ter­neh­men unter DORA sind ausgenommen. Nach § 28 Absatz 6 Nummer 1 gelten die §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 nicht für „Finanz­un­ter­neh­men nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2554“ und für Unternehmen, für die diese Verordnung „aufgrund von § 1a Absatz 2 und 2a des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes oder § 293 Absatz 5 des Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­set­zes“ gilt. Damit entfallen für sie auch die Pflichten der Geschäfts­lei­tung aus § 38.

## Belege

- [NIS-2-Geschäfts­lei­tungs­schu­lung, BSI](https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Infopakete/NIS-2-Geschaeftsleitungsschulung/NIS-2-Geschaeftsleitungsschulung_node.html)
- [§ 38 BSIG, Gesetze im Internet (Überschrift)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__38.html)
- [§ 38 Absatz 1 BSIG, Gesetze im Internet (Umsetzung und Überwachung)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__38.html)
- [§ 38 Absatz 2 BSIG, Gesetze im Internet (Haftung)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__38.html)
- [§ 38 Absatz 3 BSIG, Gesetze im Internet (Schulung)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__38.html)
- [§ 2 BSIG, Gesetze im Internet (Überschrift)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__2.html)
- [§ 2 Nummer 13 BSIG, Gesetze im Internet (Geschäfts­lei­tung)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__2.html)
- [§ 28 BSIG, Gesetze im Internet (Überschrift)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__28.html)
- [§ 28 Absatz 6 BSIG, Gesetze im Internet (Finanz­un­ter­neh­men)](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__28.html)
- [IKT-Risi­ko­ma­nage­ment, BaFin (Maßstab DORA)](https://www.bafin.de/DE/unternehmen-maerkte/aufsicht/alle-unternehmen/dora/IKT_Risikomanagement/IKT_Risikomanagement_node.html)

- [#NIS2](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#nis2)
- [#DORA](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#dora)
- [#Vor­stands­haf­tung](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vorstandshaftung)

## Weiterlesen

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