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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-stufen-banken-konzernfirmen-nebendienstleister_1c6203f6/"
titel: "Markus Junge: stufen banken konzernfirmen"
beschreibung: "Die Bafin übernimmt die Leitlinien der EBA zu Anbietern von Nebendienstleistungen (AvN) in ihre Verwaltungspraxis…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-18"
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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

# Wie stufen Banken Konzernfirmen als Neben­dienst­leis­ter ein?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Die Bafin übernimmt die Leitlinien der EBA zu Anbietern von Neben­dienst­leis­tun­gen (AvN) in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis, tut dies aber mit einem Aus­le­gungs­vor­be­halt. Für Vorstand, Leiter Compliance und Leiter Regulatorik einer Bank betrifft das die Einstufung von Kon­zern­ge­sell­schaf­ten.

Der Vorbehalt bezieht sich auf das Kriterium „Abhängigkeit von der Banktätigkeit“, eines von drei Kriterien, die für die Einstufung einer Tätigkeit als Neben­tä­tig­keit zur Banktätigkeit relevant sein können. Der Unterfall „Abhängigkeit von Finanzmitteln“ wird von der Bafin enger ausgelegt als von der EBA. Das ändert die Prüfung.

Wer eine Kon­zern­ge­sell­schaft mit Neben­tä­tig­keit einstuft, liest daher beide Maßstäbe nebeneinander und hält das Ergebnis in den Unterlagen der Auf­sichts­rechts-Compliance fest.

## In der Praxis

Legen Sie je Kon­zern­ge­sell­schaft mit Neben­tä­tig­keit eine Ein­stu­fungs­akte an, die den EBA-Wortlaut und die Auslegung der Bafin getrennt bewertet.

- Die Akte prüft das Kriterium „Abhängigkeit von der Banktätigkeit“ nach beiden Maßstäben.
- Der Unterfall „Abhängigkeit von Finanzmitteln“ erhält einen eigenen Abschnitt, weil die Bafin hier abweicht.
- Weichen die Ergebnisse voneinander ab, begründet die Akte, welcher Maßstab die Einstufung trägt.

**Nachweis:** Als Nachweis dient die Ein­stu­fungs­akte mit Datum, Ver­ant­wort­li­chem und Freigabe der Geschäfts­lei­tung in den Unterlagen der Auf­sichts­rechts-Compliance.

## Belege

- [Bafin, Meldung vom 06.10.2026: Übernahme der EBA-Leitlinien zur CRR-Definition, Einleitung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_10_06_rundschreiben_leitlinien_crr.html)
- [Bafin, Meldung vom 06.10.2026: Abschnitt zum Aus­le­gungs­vor­be­halt](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_10_06_rundschreiben_leitlinien_crr.html)
- [Bafin, Meldung vom 06.10.2026: Abschnitt zum Unterfall Abhängigkeit von Finanzmitteln](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_10_06_rundschreiben_leitlinien_crr.html)

- [#Bafin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b/#bafin)
- [#EBA](https://qvestcon.com/stichwoerter/d-e/#eba)
- [#Konzern](https://qvestcon.com/stichwoerter/k-m/#konzern)
- [#Auf­sichts­pra­xis](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#aufsichtspraxis)

## Weiterlesen

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