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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-macht-aufsicht-bestandskraeftigen-massnahmen_adf19b0a/"
titel: "Markus Junge: macht aufsicht bestandskraeftigen"
beschreibung: "Gegen Geschäftsleiter kennt das Gesetz die Verwarnung, das Verlangen nach Abberufung und die Untersagung der…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung

# Was macht die Aufsicht mit bestands­kräf­ti­gen Maßnahmen und Buß­geld­ent­schei­dun­gen öffentlich?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Gegen Geschäfts­lei­ter kennt das Gesetz die Verwarnung, das Verlangen nach Abberufung und die Untersagung der Tätigkeit (§ 36 Absatz 2 KWG). Für Banken schreibt § 60b Absatz 1 KWG vor: Die Bundesanstalt hat, sofern die Bekannt­ma­chung nicht bereits nach § 60c Absatz 1 Satz 1 erfolgt, jede wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz verhängte und bestands­kräf­tig gewordene Maßnahme und jede unanfechtbar gewordene Buß­geld­ent­schei­dung unverzüglich auf ihren Inter­net­sei­ten öffentlich bekannt zu machen und dabei auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes mitzuteilen. Sie sollen nach Absatz 5 mindestens für fünf Jahre ver­öf­fent­licht bleiben; ausgenommen sind Buß­geld­ent­schei­dun­gen nach § 56 Absatz 4e.

Auf anonymer Basis hat die Bundesanstalt bekannt zu machen, wenn eine Bekannt­ma­chung das Per­sön­lich­keits­recht natürlicher Personen verletzt oder eine Bekannt­ma­chung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten aus sonstigen Gründen unver­hält­nis­mä­ßig wäre (Absatz 4). Per­so­nen­be­zo­gene Daten sind zu löschen, sobald ihre Bekannt­ma­chung nicht mehr erforderlich ist.

Für Versicherer nennt § 319 Absatz 1 VAG ausdrücklich Maßnahmen, die gegen ein Unternehmen oder gegen einen Geschäfts­lei­ter eines Unternehmens verhängt wurden. Dort steht in Absatz 1 „soll“, nicht „hat“. Für Verstöße gegen Vorschriften, die die Richtlinie (EU) 2016/97 umsetzen, schreibt Absatz 1a dagegen „hat“ vor. Auch hier soll die Bekannt­ma­chung mindestens fünf Jahre ver­öf­fent­licht bleiben (Absatz 3).

## Belege

- [§ 36 KWG, Überschrift im Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__36.html)
- [§ 60b KWG, Überschrift im Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__60b.html)
- [§ 319 VAG, Überschrift im Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__319.html)
- [§ 36 KWG, Absatz 2](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__36.html)
- [§ 36 KWG, Absatz 2 (Abberufung)](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__36.html)
- [§ 60b KWG, Absatz 1 (Pflicht der Bundesanstalt)](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__60b.html)
- [§ 60b KWG, Absatz 1](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__60b.html)
- [§ 60b KWG, Absatz 4](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__60b.html)
- [§ 60b KWG, Absatz 5](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__60b.html)
- [§ 60b KWG, Absatz 5 (Löschung)](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__60b.html)
- [§ 319 VAG, Absatz 1](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__319.html)
- [§ 319 VAG, Absatz 3](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__319.html)
- [§ 319 VAG, Absatz 1a](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__319.html)

- [#BaFin](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bafin)
- [#KWG](https://qvestcon.com/stichwoerter/i-l/#kwg)
- [#VAG](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vag)
- [#Geschäfts­lei­ter](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#geschaeftsleiter)
- [#Bußgeld](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#bussgeld)

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