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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-ikt-dienstleister-kritikalitaet-bewerten_2dcd4265/"
titel: "Markus Junge: ikt dienstleister kritikalitaet"
beschreibung: "Wirksam wird die Steuerung, wenn Berichte fachlich gewürdigt werden und jede Abweichung zu einer Entscheidung mit…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Verträge und laufende Steuerung

# Welche Kontrollen setzt Ihr Haus nach Ver­trags­be­ginn wirksam ein?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Wirksam wird die Steuerung, wenn Berichte fachlich gewürdigt werden und jede Abweichung zu einer Entscheidung mit Zuständigkeit und Termin führt. Finanz­un­ter­neh­men müssen IKT-Dritt­par­tei­en­ri­si­ken überwachen. Das gilt während des gesamten Lebenszyklus des Bezugs.

Für Versicherer verlangt die Aufsicht, die Risiken einer Ausgliederung im Vorfeld und im Anschluss zu iden­ti­fi­zie­ren, zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und zu berichten. Für wesentliche Auslagerungen von Banken verlangt § 25b KWG ein Risi­ko­ma­nage­ment, das die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. Eine grüne Kennzahl ersetzt keine Prüfung der Datenbasis. Eine rote Kennzahl wirkt erst mit Eskalation.

## In der Praxis

Setzen Sie ein kompaktes Kontrollblatt mit Termin, Ergebnis, Abweichung und Maßnahme ein.

- Wählen Sie je Leistung wenige belastbare Kennzahlen und Nachweise aus, etwa Werte der Ser­vice­ver­ein­ba­rung, Sicherheits- und Not­fall­nach­weise, Untervergaben, offene Maßnahmen und Ver­trags­fris­ten.
- Bewerten und eskalieren Sie Abweichungen nach Kritikalität der Leistung.
- Verfolgen Sie Maßnahmen bis zur Wirksamkeit.

**Nachweis:** Als Nachweis dient das Steue­rungs­pro­to­koll mit Entscheidung und Folgetermin.

## Belege

- [BaFin, IKT-Risi­ko­ma­nage­ment und IKT-Dritt­par­tei­en­ri­si­ko­ma­nage­ment, Lebenszyklus](https://www.bafin.de/DE/unternehmen-maerkte/aufsicht/alle-unternehmen/dora/Management_IKT_Drittparteienrisikos/Management_IKT_Drittparteirisikos_node.html)
- [BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, Abschnitt Ausgliederung, Risikoanalyse](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_rundschreiben_09_25_va.html)
- [§ 25b KWG, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html)
- [§ 25b Absatz 1 KWG, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html)

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- [#DORA](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#dora)
- [#Third­Par­ty­Ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/r-u/#thirdpartymanagement)
- [#Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#auslagerungsmanagement)
- [#Risi­ko­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/r-u/#risikomanagement)
- [#KWG](https://qvestcon.com/stichwoerter/i-l/#kwg)
- [#VAG](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vag)
- [#Nachweis](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#nachweis)

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