---
adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-dora-vorstand-haftung-versicherung_2345db60/"
titel: "Markus Junge: dora vorstand haftung versicherung"
beschreibung: "Organmitglieder haften gegenüber dem eigenen Unternehmen. Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-11"
---

FAQ · Cloud-Einsatz bei Versicherern und Banken

# Welche Fehler führen bei Geschäfts­lei­tern im Cloud-Einsatz zur persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Organ­mit­glie­der haften gegenüber dem eigenen Unternehmen. Vor­stands­mit­glie­der, die ihre Pflichten verletzen, sind dem Unternehmen als Gesamt­schuld­ner zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, und Geschäfts­füh­rer, welche ihre Oblie­gen­hei­ten verletzen, haften dem Unternehmen solidarisch für den entstandenen Schaden.

Die Entscheidung fällt ohne angemessene Information. Eine Pflicht­ver­let­zung liegt nur nicht vor, wenn das Vor­stands­mit­glied ver­nünf­ti­ger­weise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle des Unternehmens zu handeln. Gegenmaßnahme: eine Ent­schei­dungs­vor­lage mit Risikoanalyse, Alternativen und Ausstieg (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

Der Nachweis fehlt. Ist streitig, ob Vor­stands­mit­glie­der die Sorgfalt eines ordentlichen und gewis­sen­haf­ten Geschäfts­lei­ters angewandt haben, trifft sie die Beweislast. Gegenmaßnahme: Protokolle, Berichte und Prüfvermerke je Cloud-Entscheidung ablegen (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

Die Überwachung fehlt. Der Vorstand hat ein Über­wa­chungs­sys­tem einzurichten, damit den Fortbestand gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Dem Vorstand eines bör­sen­no­tier­ten Unternehmens obliegt ein weiterer Schritt: ein angemessenes und wirksames internes Kon­troll­sys­tem und Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tem. Gegenmaßnahme: Das Über­wa­chungs­sys­tem für Cloud-Dienste hat feste Berichtswege an die Geschäfts­lei­tung (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

## Belege

- [AktG § 93 Abs. 2 Satz 1](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html)
- [GmbHG § 43 Abs. 2](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__43.html)
- [AktG § 93 Abs. 1 Satz 2](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html)
- [AktG § 93 Abs. 2 Satz 2](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html)
- [AktG § 91 Abs. 2](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__91.html)
- [AktG § 91 Abs. 3](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__91.html)

- [#Cloud](https://qvestcon.com/stichwoerter/c/#cloud)
- [#Organhaftung](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#organhaftung)
- [#Governance](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#governance)
- [#Sorg­falts­pflicht](https://qvestcon.com/stichwoerter/r-u/#sorgfaltspflicht)

## Weiterlesen

[Alle Fragen zu Cloud-Einsatz bei Versicherern und Banken](https://qvestcon.com/faq/cloud-einsatz/) [Alle Rubriken der FAQ](https://qvestcon.com/faq/)
