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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-dora-informationsregister-einkauf_59fcf698/"
titel: "Markus Junge: dora informa – Auslagerung Register"
beschreibung: "Banken führen nach § 25b KWG im Rahmen ihres Risikomanagements ein Auslagerungsregister, in dem sämtliche…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

# Welche Register muss ein Haus für Auslagerungen führen und wie verhält sich das Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter zum Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nach DORA?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Banken führen nach § 25b KWG im Rahmen ihres Risi­ko­ma­nage­ments ein Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter, in dem sämtliche wesentlichen und nicht wesentlichen Auslagerungen zu erfassen sind. Das Rundschreiben der Aufsicht zum Risi­ko­ma­nage­ment nimmt ausdrücklich auch Ver­ein­ba­run­gen mit Aus­la­ge­rungs­un­ter­neh­men innerhalb einer Gruppe oder eines Verbundes hinein. Hinzu kommt für Finanz­un­ter­neh­men nach Artikel 28 Absatz 3 DORA das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter über alle Verträge mit Dritt­dienst­leis­tern, die IKT-Dienst­leis­tun­gen bereitstellen.

Die beiden Register bestehen nebeneinander. Die Aufsicht stellt klar: Die Pflicht zur Führung eines Aus­la­ge­rungs­re­gis­ters wird durch die Einführung der Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nicht aufgehoben. Beim Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter liegt der Fokus auf allen Auslagerungen, unabhängig davon, ob es sich um IT-Auslagerungen handelt. Das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter ist auf IKT-Dienst­leis­tun­gen beschränkt und umfasst dort alle Dritt­par­tei­be­zie­hun­gen. Die Daten können teilweise über­ein­stim­men, die Register werden aber nicht deckungs­gleich sein.

Für Versicherer enthält § 32 VAG kein Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter wie § 25b Absatz 1 KWG. Das Gesetz sieht für sie Anzeigen nach § 47 VAG vor: die Absicht, wichtige Funktionen oder Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten auszugliedern, unter Vorlage des Ver­trags­ent­wurfs (Nummer 8), und nach Ver­trags­schluss eingetretene wesentliche Umstände bei wichtigen aus­ge­glie­der­ten Funktionen (Nummer 9). Für Versicherer, die DORA anwenden, kommt das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nach Artikel 28 Absatz 3 DORA hinzu. Für vor dem 01.01.2016 geschlossene Aus­glie­de­rungs­ver­träge ist nach dem Rundschreiben der Aufsicht eine Übersicht aller bestehender Aus­glie­de­run­gen von wichtigen Funktionen und Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten vorzuhalten.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA). Die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

## Belege

- [§ 25b Absatz 1 KWG, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html)
- [§ 25b Absatz 1 KWG, Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html)
- [BaFin, MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter und Anzei­ge­pflich­ten: Kon­zen­tra­tio­nen bei IT-Dienst­leis­tun­gen erkennen, Artikel 28](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250115_DORA_Informationsregister_und_Anzeigepflichten.html)
- [BaFin, Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter und Anzei­ge­pflich­ten: Kon­zen­tra­tio­nen bei IT-Dienst­leis­tun­gen erkennen, Register](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250115_DORA_Informationsregister_und_Anzeigepflichten.html)
- [BaFin, Unterschied zwischen DORA-Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter und Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter](https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/DORA/Informationsregister_und_Anzeigepflichten/3_Informationsregister_und_nationales_Recht/02.html)
- [BaFin, Unterschied zwischen DORA-Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter und Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter, Fokus](https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/DORA/Informationsregister_und_Anzeigepflichten/3_Informationsregister_und_nationales_Recht/02.html)
- [§ 47 VAG, Überschrift im Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__47.html)
- [§ 47 VAG, Nummer 8](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__47.html)
- [§ 47 VAG, Nummer 9](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__47.html)
- [Rundschreiben 09/2025 (VA), Übersicht der Aus­glie­de­run­gen, BaFin](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_rundschreiben_09_25_va.html)
- [§ 32 VAG, Überschrift der Norm, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__32.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Ver­öf­fent­li­chung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Ver­öf­fent­li­chung im Juni 2026](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260630_9_marisk_novelle_artikel.html)

- [#KWG](https://qvestcon.com/stichwoerter/i-l/#kwg)
- [#DORA](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#dora)
- [#IKTRegister](https://qvestcon.com/stichwoerter/i-l/#iktregister)
- [#Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#auslagerungsmanagement)
- [#VAG](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vag)
- [#Versicherer](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#versicherer)

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