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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-bafin-umsetzungsplan_ae519673/"
titel: "Markus Junge: bafin umsetzungspl – Meldepflichten"
beschreibung: "Die Bafin hat am 30. September 2026 das Rundschreiben 13/2026 veröffentlicht und damit die Aufsichtsmitteilung aus…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-19"
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FAQ · Anzeigen und Freigaben gegenüber der Aufsicht

# Wie passen Pen­si­ons­kas­sen und Pensionsfonds ihren Meldeprozess beim Arbeitgeber-Siche­rungs­fall an das neue Bafin-Rundschreiben an?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Die Bafin hat am 30. September 2026 das Rundschreiben 13/2026 ver­öf­fent­licht und damit die Auf­sichts­mit­tei­lung aus dem Jahr 2022 ersetzt. Betroffen sind Pen­si­ons­kas­sen und Pensionsfonds, wenn sie einen Siche­rungs­fall bei einem Arbeitgeber melden. Der Meldeprozess zum Siche­rungs­fall braucht eine Prüfung.

Bei nicht ver­si­che­rungs­för­mi­gen Pen­si­ons­plä­nen gilt für Pensionsfonds künftig eine geänderte Meldepflicht gegenüber der Bafin. Zudem fragt das Meldedokument neu, ob die Pensionskasse oder der Pensionsfonds befürwortet, dass Vermögen und Ver­bind­lich­kei­ten auf den PSVaG übertragen werden.

## In der Praxis

Gleichen Sie Ihren internen Meldeprozess zum Siche­rungs­fall mit den Änderungen aus dem Rundschreiben ab.

- Die Art des Pensionsplans bestimmt, welche Meldung ein Pensionsfonds an die Bafin abgibt.
- Die Antwort zur Übertragung von Vermögen und Ver­bind­lich­kei­ten auf den PSVaG muss vor dem Versand des Mel­de­do­ku­ments feststehen.
- Die Geschäfts­lei­tung bestätigt diese Antwort schriftlich, bevor das Meldedokument an die Bafin geht.

**Nachweis:** Als Nachweis dient ein Prüfprotokoll mit angepasstem Meldeprozess, geändertem Meldedokument und schriftlicher Freigabe der Geschäfts­lei­tung.

## Belege

- [Bafin, Meldung vom 30. September 2026: Bafin ersetzt Auf­sichts­mit­tei­lung zum Arbeitgeber-Siche­rungs­fall](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_09_30_arbeitgeber_sicherungsfall.html)
- [Bafin, Meldung vom 30. September 2026: Abschnitt zu Pensionsfonds bei nicht ver­si­che­rungs­för­mi­gen Pen­si­ons­plä­nen](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_09_30_arbeitgeber_sicherungsfall.html)
- [Bafin, Meldung vom 30. September 2026: Abschnitt zum Meldedokument](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_09_30_arbeitgeber_sicherungsfall.html)

- [#Pen­si­ons­kas­sen](https://qvestcon.com/stichwoerter/n-q/#pensionskassen)
- [#Siche­rungs­fall](https://qvestcon.com/stichwoerter/r-u/#sicherungsfall)
- [#Aufsicht](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#aufsicht)
- [#Meldeprozess](https://qvestcon.com/stichwoerter/k-m/#meldeprozess)

## Weiterlesen

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