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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-bafin-umsetzungsplan_5c85886f/"
titel: "Markus Junge: bafin umsetzungsplan – Auslagerung"
beschreibung: "Ja, die Aufsicht nimmt sie nicht aus. Für Banken umfasst das Auslagerungsregister nach dem Rundschreiben zum…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

# Gelten Auslagerungen innerhalb der Gruppe als Auslagerung?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Ja, die Aufsicht nimmt sie nicht aus. Für Banken umfasst das Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter nach dem Rundschreiben zum Risi­ko­ma­nage­ment alle Aus­la­ge­rungs­ver­ein­ba­run­gen, ein­schließ­lich der Ver­ein­ba­run­gen mit Aus­la­ge­rungs­un­ter­neh­men innerhalb einer Gruppe oder eines Verbundes. Für Versicherer dürfen grup­pen­in­terne Aus­glie­de­run­gen nicht generell mit weniger Sorgfalt und einer weniger intensiven Überwachung einhergehen und sie können nicht ohne weiteres als nicht wichtig eingestuft werden.

Erleich­te­run­gen gibt es im Einzelfall. Nach dem MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA) kann bei gruppen- und ver­bund­in­ter­nen Auslagerungen von Banken auf Aus­stiegs­pro­zesse und Hand­lungs­op­tio­nen verzichtet werden. Nach § 32 VAG ist ein Weisungsrecht nicht erforderlich, wenn im Rahmen einer steuerlichen Organschaft Funktionen auf eine Mut­ter­ge­sell­schaft ausgegliedert werden, die sich vertraglich den gleichen auf­sichts­recht­li­chen Anforderungen unterwirft.

Auch die Regeln zum IKT-Dritt­par­tei­en­ri­si­ko­ma­nage­ment gelten nach der Aufsicht grundsätzlich für grup­pen­in­terne IKT-Dritt­dienst­leis­ter. Ein reduziertes Risiko, etwa durch geeignete Durchgriff- oder Kon­troll­mög­lich­kei­ten, kann proportional berück­sich­tigt werden.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA). Die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

## Belege

- [BaFin, MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Aus­stiegs­pro­zesse](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, Randnummer 235](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_rundschreiben_09_25_va.html)
- [§ 32 VAG, Überschrift der Norm, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__32.html)
- [§ 32 Absatz 4 VAG, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__32.html)
- [BaFin, IKT-Risi­ko­ma­nage­ment und IKT-Dritt­par­tei­en­ri­si­ko­ma­nage­ment, grup­pen­in­terne Dienstleister](https://www.bafin.de/DE/unternehmen-maerkte/aufsicht/alle-unternehmen/dora/Management_IKT_Drittparteienrisikos/Management_IKT_Drittparteirisikos_node.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Ver­öf­fent­li­chung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Ver­öf­fent­li­chung im Juni 2026](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260630_9_marisk_novelle_artikel.html)

- [#Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#auslagerungsmanagement)
- [#Outsourcing](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#outsourcing)
- [#VAG](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vag)
- [#DORA](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#dora)

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