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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-bafin-umsetzungsplan-bank_aa4c4aee/"
titel: "Markus Junge: bafin umsetzungsplan b – Beendigung"
beschreibung: "Eine geordnete Beendigung beginnt mit einer Entscheidung, die vor der Kündigungsfrist fällt. Bei wesentlichen…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

# Was gehört zur geordneten Beendigung einer Dienst­leis­tung?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Eine geordnete Beendigung beginnt mit einer Entscheidung, die vor der Kün­di­gungs­frist fällt. Bei wesentlichen Auslagerungen enthält der Vertrag einer Bank Kün­di­gungs­rechte und angemessene Kün­di­gungs­fris­ten und das Haus trifft für die beabsichtigte Beendigung Vorkehrungen, damit Kontinuität und Qualität erhalten bleiben. Ein Versicherer legt in den Aus­glie­de­rungs­leit­li­nien dar, wie Kontinuität und ungeminderte Qualität auch nach dem Ende der Ver­trags­be­zie­hung sicher­ge­stellt werden.

Zur Beendigung gehören Übergabe oder Rückführung, Datenrückgabe und Löschung, Zugangsabbau, offene Vorfälle, die Prüfung erfor­der­li­cher Anzeigen und die Pflege des Registers. Der Regis­ter­ein­trag bleibt bestehen, bis die Leistung tatsächlich geschlossen ist.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA); die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht und maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

## In der Praxis

Eine Exit-Checkliste mit Nachweisen und Abschluss­frei­gabe führt durch die Beendigung.

- Kün­di­gungs­frist und Ent­schei­dungs­ter­min sind geplant.
- Daten, Zugänge und Leistung sind übergeben.
- Register und Nachweise sind nach dem tatsächlichen Abschluss geschlossen.

**Nachweis:** Als Nachweis liegt ein Abschluss­pro­to­koll mit Daten- und Zugangs­be­stä­ti­gung vor.

## Belege

- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Kün­di­gungs­rechte](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Vorkehrungen bei Beendigung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, Randnummer 248](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_rundschreiben_09_25_va.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Ver­öf­fent­li­chung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Ver­öf­fent­li­chung im Juni 2026](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260630_9_marisk_novelle_artikel.html)

- [#Exit](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#exit)
- [#Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#auslagerungsmanagement)
- [#Outsourcing](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#outsourcing)
- [#Datenrückgabe](https://qvestcon.com/stichwoerter/d/#datenrueckgabe)
- [#Nachweis](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#nachweis)
- [#Banken](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#banken)
- [#Versicherer](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#versicherer)

## Weiterlesen

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