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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-bafin-umsetzungsplan-bank_9050bd78/"
titel: "Markus Junge: bafin umsetzungspla – Umsetzbarkeit"
beschreibung: "Ein Ausstiegsplan ist umsetzbar, wenn er als Ablauf mit Dauer, Ressourcen und Pufferzeit durchgerechnet ist. Für…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

# Woran erkennt Ihr Haus, ob ein Ausstiegsplan tatsächlich umsetzbar ist?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Ein Ausstiegsplan ist umsetzbar, wenn er als Ablauf mit Dauer, Ressourcen und Pufferzeit durch­ge­rech­net ist. Für unerwartete Beendigungen wesentlicher Auslagerungen, die die Geschäfts­tä­tig­keit erheblich beein­träch­ti­gen können, prüft und verabschiedet eine Bank etwaige Hand­lungs­op­tio­nen auf ihre Durch­führ­bar­keit und überprüft sie regelmäßig und anlassbezogen. Ein Versicherer berück­sich­tigt in den Notfallplänen, wie wichtige Funktionen auf einen anderen Dienstleister übertragen oder in den Geschäfts­be­trieb wieder eingegliedert werden können.

Das Planspiel legt ein realistisches Worst-Case-Szenario fest und vergleicht die Rückholung ins Haus mit dem Wechsel zu einem Ersatz­an­bie­ter. Je Schritt stehen Dauer, Ressourcen, Daten, Zugänge und Abhän­gig­kei­ten fest. Die gesamte Umstel­lungs­dauer wird der tolerierbaren Unterbrechung gegen­über­ge­stellt. Eine negative oder nur theoretische Pufferzeit ist eine konkrete Maßnahme und kein grüner Plan.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA); die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht und maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

## In der Praxis

Im Planspiel werden Zeitbedarf, verfügbare Pufferzeit und ungeklärte Vor­aus­set­zun­gen protokolliert.

- Worst Case und Hand­lungs­op­tion sind festgelegt.
- Zeit und Ressourcen sind je Schritt summiert.
- Pufferzeit und technische Annahmen sind getestet.

**Nachweis:** Als Nachweis liegt ein Exit-Zeitplan mit validierter Pufferzeit vor.

## Belege

- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Hand­lungs­op­tio­nen](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Überprüfung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, Randnummer 249](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_rundschreiben_09_25_va.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Ver­öf­fent­li­chung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Ver­öf­fent­li­chung im Juni 2026](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260630_9_marisk_novelle_artikel.html)

- [#Exit](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#exit)
- [#Aus­stiegs­stra­te­gie](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#ausstiegsstrategie)
- [#Nachweis](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#nachweis)
- [#Risi­ko­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/r-u/#risikomanagement)
- [#Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#auslagerungsmanagement)
- [#Banken](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#banken)
- [#Versicherer](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#versicherer)

## Weiterlesen

[Alle Fragen zu Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer](https://qvestcon.com/faq/exit-unterauftragnehmer/) [Alle Rubriken der FAQ](https://qvestcon.com/faq/)
