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adresse: "https://qvestcon.com/dora-experte-markus-junge/markus-junge-bafin-umsetzungsplan-bank_39acba88/"
titel: "Markus Junge: bafin umsetzungspla – Verantwortung"
beschreibung: "Die Verantwortung bleibt beim auslagernden Haus. Nach § 25b KWG darf die Auslagerung nicht zu einer Übertragung…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

# Wer bleibt für ausgelagerte Funktionen ver­ant­wort­lich?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

## Antwort

Die Verantwortung bleibt beim auslagernden Haus. Nach § 25b KWG darf die Auslagerung nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäfts­lei­ter an das Aus­la­ge­rungs­un­ter­neh­men führen und die Bank bleibt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ver­ant­wort­lich, die sie zu beachten hat. § 32 VAG sagt dasselbe für Versicherer: Wer Funktionen oder Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten ausgliedert, bleibt für die Erfüllung aller auf­sichts­recht­li­chen Vorschriften und Anforderungen ver­ant­wort­lich.

Die Aufsicht schreibt die Folge für Versicherer aus. Bei Aus­glie­de­run­gen, auch kon­zern­in­ter­nen und bei Sub-Delegationen, bleibt die Letzt­ver­ant­wor­tung der gesamten Geschäfts­lei­tung immer bestehen. Für Banken hält sie fest, dass die Lei­tungs­auf­ga­ben der Geschäfts­lei­tung nicht auslagerbar sind. Die Verantwortung lässt sich nicht abgeben.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA). Die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

## Belege

- [§ 25b Absatz 2 KWG, Überschrift der Norm, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html)
- [§ 25b Absatz 2 KWG, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html)
- [§ 32 Absatz 1 VAG, Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__32.html)
- [BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, Randnummer 206](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_rundschreiben_09_25_va.html)
- [BaFin, MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Lei­tungs­auf­ga­ben](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Ver­öf­fent­li­chung](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2024/rs_06_2024_MaRisk_BA.html)
- [BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Ver­öf­fent­li­chung im Juni 2026](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260630_9_marisk_novelle_artikel.html)

- [#KWG](https://qvestcon.com/stichwoerter/i-l/#kwg)
- [#VAG](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vag)
- [#Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment](https://qvestcon.com/stichwoerter/a/#auslagerungsmanagement)
- [#Outsourcing](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#outsourcing)
- [#Vor­stands­haf­tung](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#vorstandshaftung)

## Weiterlesen

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